Umweltallianz Hessen

Bündnis für nachhaltige Standortpolitik

Veranstaltungen

Klimaneutralität für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Angesichts des Ziels der Bundesregierung, bis 2045 Treibhausgasneutralität zu erreichen, möchten wir Sie mit dieser Veranstaltung über Vorgaben und Fristen informieren und Ihnen praxisorientierte Lösungsansätze bieten. Insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) wird es zunehmend wichtiger, sich frühzeitig vorzubereiten. Mit unserer Veranstaltung möchten wir Sie dabei unterstützen, die Chancen für Ihr Unternehmen zu erkennen und die bevorstehenden Aufgaben erfolgreich zu bewältigen.

Wir laden daher Entscheidungsträger und Interessierte aus der Wirtschaft herzlich ein, sich über aktuelle Entwicklungen in den Bereichen Klimaneutralität, erneuerbare Energien und Nachhaltigkeitsberichterstattung zu informieren und konkrete Handlungsempfehlungen zu erhalten.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und den gemeinsamen Austausch.

Datum:

Montag, 07.10.2024

Uhrzeit:

09:00 bis 16:00 Uhr

Anmeldung: 8. Tag der Nachhaltigkeit in der IHK Frankfurt

Dialogforum Phase 2 Spurenstoffe im Hessischen Ried

Die Fortsetzung der Arbeit des Dialogforums zur Umsetzung von Maßnahmen zur Verringerung von Spurenstoffeinträgen in die aquatische Umwelt im Hessischen Ried wird mit der Auftaktveranstaltung des Dialogforums Phase 2 „Spurenstoffe im Hessischen Ried“ am 23. Mai 2024 im Haus am Dom in Frankfurt am Main eingeleitet. Zu dieser laden wir Sie recht herzlich ein und freuen uns, wenn Sie das Dialogforum auch weiterhin aktiv begleiten. Zentrales Ziel der 2. Phase des Dialogforums ist die weitere Umsetzung der in der ersten Phase mit Stakeholdern in Arbeitsgruppen entwickelten 22 Maßnahmensteckbriefe, die der Landesregierung am 27.09.2022 in der Ergebnisveranstaltung übergeben wurden.

Weitere Informationen zu dem Vorhaben finden Sie unter
www.spurenstoff-dialog-hessen.de

Datum

Donnerstag, 23 Mai 2024,

Uhrzeit

10:00 bis 16:00 Uhr

Veranstaltungsadresse

Haus am Dom in Frankfurt am Main

Domplatz 3, 60311 Frankfurt am Main

Zirkuläres und nachhaltiges Bauen - Wege zur Circular Economy in Hessen

Die Baubranche ist in Deutschland und weltweit für große Abfallmengen sowie CO2-Emissionen bekannt. Dem gegenüber stehen allerdings enorme Potenziale und Lösungsansätze, die weiter gehoben werden müssen. Mit zirkulären und nachhaltigen Ansätzen kann an mehreren Stellschrauben für zukunftgerichtetes Bauen gedreht werden. Hierzu gehören unter anderem das Bauen im Bestand, Baustoffrecycling, energieeffizientes Bauen, intelligente Baulogistik, die Verwendung umweltfreundlicher Materialien sowie von digitalen Werkzeugen. Diese Stellschrauben möchten wir näher beleuchten und mit Ihnen im offenen Dialog diskutieren.

Nutzen Sie die Gelegenheit der impulsgebenden Veranstaltung, treffen Sie Vertreter von Politik, Wirtschaft und Wissenschaft und tauschen sich aus.
Das Technologieland Hessen, der Bauindustrieverband Hessen-Thüringen e.V. und die Umweltallianz Hessen laden Sie gemeinsam  am 18. Juni 2024 nach Wiesbaden ein.

Bei Interesse können Sie sich gerne über Technologieland Hessen anmelden. Das Programm und weitere Hintergrundinformationen finden Sie ebenfalls auf der Seite.

Datum

Dienstag, 18. Juni 2024

Uhrzeit

09:30 bis 15:30

Veranstaltungsadresse

Hessen Trade & Invest GmbH
Mainzer Straße 118, Wiesbaden

Sechs Monate Ersatzbaustoffverordnung (EBV) - Fortbildungsveranstaltung im Regierungspräsidium Kassel

Die hessische Bauwirtschaft als wichtiger Motor der heimischen Wirtschaft steht vor vielfältigen neuen Aufgaben. Themen wie Nachhaltigkeit, Kreislaufwirtschaft und Mehrfachnutzung haben angesichts immer knapp werdender Ressourcen ein zunehmend stärkeres Gewicht.

Vor diesem Hintergrund lädt das Regierungspräsidium Kassel gemeinsam mit dem Verband baugewerblicher Unternehmer Hessen e. V. und dem Bauindustrieverband Hessen-Thüringen e. V. zur Informationsveranstaltung "Sechs Monate Ersatzbaustoffverordnung (EBV) – Erfahrungen bei der Gewinnung und Verwertung von mineralischen Ersatzbaustoffen" ein.

Im Fokus steht der Austausch zur Umsetzung der Ersatzbaustoffverordnung (EBA), die am 1. August 2023 bundesweit in Kraft getreten ist. Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an kommunale Auftraggeber, Verantwortliche und Mitarbeitende von Ver- und Entsorgungsunternehmen, größere private Auftraggeber, Ingenieurbüros sowie Entsorgungs- und Bauunternehmen in Hessen.

Die Weiterbildungsveranstaltung findet am Freitag, 19. Januar 2024, 9.00 - 12.30 Uhr im Regierungspräsidium Kassel (Walter-Lübcke-Saal, Am Alten Stadtschloss 1, 34117 Kassel) statt. Die Registrierung der Teilnehmenden beginnt um 8.30 Uhr.

Bei Interesse können Sie sich bis zum 15. Januar 2024 über diese Seite des Verbandes Baugewerblicher Unternehmer Hessen anmelden. Das Programm und weitere Hintergrundinformationen finden Sie ebenfalls auf der Seite.

Datum

Freitag, 19. Januar 2024

Uhrzeit

9.00 bis 12.30 Uhr

Veranstaltungsadresse

Regierungspräsidium Kassel
Am Alten Stadtschloss 1
Walter-Lübcke-Saal

Umsetzung der neuen TA Luft - Infoveranstaltung im Regierungspräsidium Kassel

Die TA Luft (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft) ist das zentrale Regelwerk zur Verringerung von Emissionen und Immissionen von Luftschadstoffen aus genehmigungsbedürftigen Anlagen in Deutschland. Nach 19 Jahren liegt mit der "TA Luft 2021" eine neue Grundlage für die Genehmigung von technischen Anlagen vor, die - gemeinsam mit neuen EU-Regelungen - dem aktuellen Stand der Technik entspricht.

Im Rahmen der Reihe EcoDialog - Betriebe und Behörden im Dialog lädt die Umweltallianz Hessen in Kooperation mit dem Regierungspräsidium Kassel und der Industrie- und Handelskammer (IHK) Kassel-Marburg zur Informations- und Diskussionsveranstaltung "Umsetzung der neuen TA Luft" am Donnerstag, 19. Oktober 2023, 9.30 - 15.00 Uhr ein. Gemeinsam mit Impulsgebenden aus dem Umweltbundesamt und der Firma Viessmann möchten wir über die Revision der Industrieemissions-Richtlinie der EU und die Bedeutung der TA Luft 2021 für Anlagenbauer diskutieren und Erfahrungen austauschen.

Weitere Informationen zum Ablauf entnehmen Sie bitte diesem Programm.

Bei Interesse können Sie sich bis zum 12. Oktober 2023 über dieses Anmeldeportal des Regierungspräsidiums Kassel anmelden.

 

Datum

Donnerstag, 19. Oktober 2023

Uhrzeit

9:30 bis 15:00 Uhr

Veranstaltungsadresse

Regierungspräsidium Kassel
Am Alten Stadtschloss 1
Walter-Lübcke-Saal

REACH: "Wer hat Pflichten als Hersteller, Importeur und Händler von Chemikalien und Erzeugnissen?"

21. Juni 2022

Das europäische Chemikalienrecht (REACH) betrifft nicht nur die Chemische Industrie sondern auch diejenigen Unternehmen, die Chemikalien verwenden bzw. Produkte vertreiben, in denen Chemikalien enthalten sind. Sie müssen sicherstellen, dass die Chemikalien während des gesamten Lebenszyklus sicher verwendet werden. Zu unserer diesjährigen REACH-Veranstaltung mit Referenten des REACH-CLP-Biozid-Helpdesk der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin BAuA laden wir Sie herzlich nach Kassel ein. Anhand der rechtlichen Grundlagen und von Praxisbeispielen erfahren Sie die Auswirkungen auf Ihre betriebliche Praxis. Wie immer haben Sie Gelegenheit zum offenen Austausch und der Erörterung Ihrer Fragen. Frau Dr. Hackmann und Herr Dr. Weiß vom Helpdesk werden insbesondere folgende Themen näher beleuchten:

•    Neues zum Sicherheitsdatenblatt
•    Erzeugnisse unter REACH
•    CLP – Stolpersteine in Anhang VI Neue und künftige Beschränkungen.

Nutzen Sie die Gelegenheit, vor Ort mit den Experten der BAUA Ihre konkreten Fragen zu besprechen!!
Wenn Sie Fragen haben, die auf der Veranstaltung dringend besprochen werden sollen, können Sie diese gerne vorab an Elke Elsner, elsner@kassel.ihk.de senden. Ihre Angaben werden absolut vertraulich behandelt. Ihr Name und Firmenname werden nicht weitergegeben.

 

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos.

Die Möglichkeit zur Anmeldung zur Präsenzveranstaltung finden Sie hier.

 

Datum

21. Juni 2022

Uhrzeit

9:30 bis 12:30

Veranstaltungsadresse

FiDT, Eingang über Haus Nr. 10

FIDT Fördergesellschaft für innovative Dienstleistungen und Techniken mbH

Ludwig-Erhard-Straße 2 - 12

34131 Kassel, Deutschland

Online-Veranstaltung Versorgungssicherheit Gas in Hessen

Mit dem Krieg in der Ukraine und dem Ausruf des nationalen Notfallplans Gas ist die Versorgungssicherheit der Wirtschaft in Hessen kein Selbstverständnis mehr. Da eine sichere Energieversorgung die Grundvoraussetzung einer erfolgreichen Wirtschaft ist, lädt der HIHK gemeinsam mit der Umweltallianz Hessen zur Online Informationsveranstaltung “Versorgungssicherheit Gas in Hessen” ein.
Die Referenten Herr Dr. Kehler und Herr Exner legen in ihren Impulsen einen Schwerpunkt auf die Bedeutung des nationalen Notfallplan Gas und seine Auswirkung auf die Versorgungssicherheit der Unternehmen in Hessen.
 
Datum
24. Mai 2022, um 15:30 bis 16:30 Uhr
Zielgruppe
Unternehmen und Verteilnetzbetreiber
Technik
Das Webinar führen wir via MS Teams durch. Melden Sie sich jetzt hier an und erhalten Sie rechtzeitig vor dem Veranstaltungsbeginn einen Link mit Login-Daten.
 
Ihre Referent:innen:
 
Kirsten Schoder-Steinmüller
Präsidentin des Hessischen Industrie- und Handelskammertages (HIHK) e.V.
Dr. Timm Kehler
Vorstand des Zukunft Gas e.V.
Sebastian Exner
Stellv. Geschäftsführer des Landesverbands Energie- und Wasserwirtschaft Hessen/Rheinlandpfalz
 
Weitere Informationen und die Möglichkeit zur kostenfreien Anmeldung erhalten Sie hier.
 

Agenda Veranstaltung Versorgungssicherheit Gas in Hessen

Online: Novellierung des Verpackungsgesetzes - Die Bedeutung der "erweiterten Herstellerregistrierung"

Hintergrund
Unternehmen, welche befüllte Verpackungen gewerbsmäßig erstmals in Deutschland in Verkehr bringen, müssen für die Entsorgung und das Recycling ihrer Verpackungen bezahlen. Die verpackungsrechtlichen Pflichten sind in Deutschland im Verpackungsgesetz geregelt.

Am 1. Juli 2022 tritt mit der Novelle des Verpackungsgesetzes die „erweiterte Herstellerregistrierung“ in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt müssen sich alle Erstinverkehrbringer von Verpackungen unabhängig von der Verpackungsart mit ihren Stammdaten im Verpackungsregister LUCID registrieren und Angaben zu den Verpackungsarten sowie den Marken machen, die sie in Verkehr bringen.

Betreiber elektronischer Marktplätze werden ab dem 1. 7. 2022 neu in die Verantwortung genommen: Händler dürfen dann nur noch über einen elektronischen Marktplatz ihre verpackten Waren verkaufen, wenn diese ordnungsgemäß registriert und systembeteiligt sind. Fulfillment-Dienstleister dürfen keine Dienstleistung für ihre Kunden durchführen, wenn diese nicht im Verpackungsregister registriert und deren Verpackungen nicht systembeteiligt sind.

Darüber hinaus gilt ab Juli 2022 die Pflicht der Registrierung von Letztvertreibern von Serviceverpackungen im Verpackungsregister LUCID, welche die Erfüllung ihrer Pflichten vollständig an eine Vorvertreiberstufe delegiert haben. Im Register ist diese „Delegation“ durch Anklicken einer Checkbox zu bestätigen.

Programm

Was bedeutet die „erweiterte Herstellerregistrierung“ für Ihr Unternehmen?
Welche Änderungen müssen Sie berücksichtigen und was ist konkret zu tun?
Beispiel aus dem Unternehmensalltag zur Nutzung eines Mehrwegsystems für Lebensmittelverpackungen

Veranstalter: IHK Kassel-Marburg gemeinsam mit der Zentralen Stelle Verpackungsregister

Die Teilnahme ist kostenfrei

Die Teilnehmerzahl ist auf 100 begrenzt. Anmeldeschluss ist der 9. Mai 2022

Weitere Informationen und die Anmeldung finden Sie hier.

Online: Novellierung des Verpackungsgesetzes – Die Bedeutung der „erweiterten Herstellerregistrierung"

Am 1. Juli 2022 tritt mit der Novelle des Verpackungsgesetzes die „erweiterte Herstellerregistrierung“ in Kraft. Was das für Hersteller von Verpackungen bedeutet, erläutern wir in unserer Veranstaltung, die wir gemeinsam mit der „Zentralen Stelle Verpackungsregister“ durchführen. Zwei Fragen stehen dabei im Fokus:

  • Was bedeutet die „erweiterte Herstellerregistrierung“ für Ihr Unternehmen?
  • Welche Änderungen müssen Sie berücksichtigen und was ist konkret zu tun?

Unternehmen, die befüllte Verpackungen gewerbsmäßig erstmals in Deutschland in Verkehr bringen, müssen für die Entsorgung und das Recycling ihrer Verpackungen bezahlen. Das nennt man erweiterte Produktverantwortung. Die verpackungsrechtlichen Pflichten sind in Deutschland im Verpackungsgesetz geregelt.

Ab dem 1. Juli 2022 müssen sich alle Erstinverkehrbringer von Verpackungen unabhängig von der Verpackungsart mit ihren Stammdaten im Verpackungsregister LUCID registrieren und Angaben zu den Verpackungsarten sowie den Marken machen, die sie in Verkehr bringen.

Darüber hinaus gilt ab 1. Juli 2022 die Pflicht der Registrierung von Letztvertreibern von Serviceverpackungen im Verpackungsregister LUCID, welche die Erfüllung ihrer Pflichten vollständig an eine Vorvertreiberstufe delegiert haben. Im Register ist diese „Delegation“ durch Anklicken einer Checkbox zu bestätigen.


Veranstalter: IHK Frankfurt am Main gemeinsam mit der Zentralen Stelle Verpackungsregister

Die Teilnahme ist kostenfrei

Die Teilnehmerzahl ist auf 100 begrenzt. 

Weitere Informationen und die Anmeldung finden Sie hier.